Kooperation beibehalten (aktuelle Verträge) aber keine Fremdbestimmung durch neue Verträge.
NEIN zu "Bilaterale III" und zum neuen EU-Unterwerfungsvertrag.
Das Vertragspaket der Bilateralen III (offiziell «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU») umfasst das bestehende Gefüge aus rund 140 Abkommen, die Aktualisierung von fünf bestehenden Binnenmarktabkommen, die Einführung neuer institutioneller Regeln sowie drei neue Abkommen.
Tatsächlich ist es ein Integrations-Vertrag zur Integration der Schweiz in die EU.
Das reine Vertragspaket der Bilateralen III umfasst insgesamt 1'889 Seiten.
- 799 Seiten entfallen auf die eigentlichen Abkommen.
- 930 Seiten umfasst der erläuternde Bericht (Bericht über die Verhandlungen).
- 160 Seiten entfallen auf die damit verknüpften Schweizer Erlasse und gesetzlichen Anpassungsmassnahmen.
Bei Unterzeichnung des Vertrags wird das EU-Recht über die Bundesverfassung gestellt. Dadurch gelten sämtliche Gesetze und Regelungen der EU zu den in den Verträgen aufgeführten Bereichen auch in der Schweiz. Bei Widersprüchen gilt automatisch das EU-Recht. Das schweizerische Rechtssystem wird dadurch komplett ausgehebelt und quasi ausser Kraft gesetzt. Gesetze und Bestimmungen können danach ohne Rücksprache mit der Schweiz geändert werden oder hinzukommen. Einspruchsmöglichkeiten oder Rückweisungen gibt es prinzipiell nicht. Bei Nichteinhaltung stehen Strafen in Milliarden-Höhe an.
Zuständig für alles und jedes wäre der Gerichtshof der Europäischen Union.
Zu den bestehenden Verträgen:
Es gibt keinen Anlass die bestehenden Verträge aufzulösen. Die EU ist an einer Weiterführung interessiert, wenn das neue Abkommen nicht zustande kommen sollte.
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